AGB

Jürgen Thurm
c/o Block Services
Stuttgarter Str. 106
70736 Fellbach
 
Telefon: 01767-3737910
E-Mail: juergen.thurm@nimmmichbeimwort.de

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendungsbereich 

Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Auftragnehmer (im Folgenden Texter genannt) und seinem Auftraggeber. Der Texter verfasst Texte nach Vorgabe des Auftraggebers, die vom Auftraggeber veröffentlicht werden sollen.

  1. Urheber- und Nutzungsrecht

Jegliche Texte des Texters unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrecht bleibt beim Texter.

Der Texter räumt dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den erstellten Texten nach individueller Vereinbarung ein.

Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Texters.

Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Begleichung der Vergütung eingeräumt.

  1. Urhebernennung und Bearbeitungsrecht

Die Verbreitung oder Vervielfältigung des Textes erfolgt mit Nennung des Texters als Urheber. Die grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter zur Forderung von Schadenersatz. Ausnahmen von dieser Regelung erfolgen mit Zustimmung des Texters.

Texte dürfen vom Auftraggeber nur bearbeitet werden, wenn die Zustimmung des Texters vorliegt.

  1. Vergütung und Fälligkeit

Das Erstellen und sämtliche anderen Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber ausführt, sind kostenpflichtig. Ausnahmen stellen Vereinbarungen in schriftlicher Form dar.

Die Zahlung der Vergütung ist mit der Ablieferung des Textes fällig. Bei längerfristigen Aufträgen erfolgt in der Regel eine monatliche Abrechnung. Der Texter behält sich das Recht auf Vorkasse bis zu einem Drittel der Gesamtvergütung oder Zwischenabrechnungen vor.

Wird ein Entwurf zur Durchsicht eingereicht, handelt es sich nicht um eine Ablieferung.

  1. Durchführung

Die Gestaltung obliegt dem Texter im Rahmen des Auftrags.

Der Texter schuldet keine Überprüfung auf die rechtliche Zulässigkeit der Arbeiten. Die Schutzrechtsfähigkeit als Marke oder in sonstiger Weise sowie die Schutzrechte Dritter und werberechtliche Bestimmungen werden durch den Texter nicht geprüft. Die Überprüfung der Texte auf formale und sachliche Richtigkeit liegt in der Zuständigkeit des Auftraggebers.

Änderungswünsche und Korrekturen werden nur berücksichtigt, wenn der Texter innerhalb einer Woche ab Eingang des Entwurfs schriftlich verständigt wird.

  1. Sonderleistungen

Die Umarbeitung oder Änderungen von Entwürfen und Texten verstehen sich als Sonderleistung und werden separat abgerechnet, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

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Jürgen Thurm
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